Hier finden Sie alle Informationen über die Bausituation in der Gemeinde Unterwaldhausen.
Einzelne Baulücken sind in privater Hand.
Auskünfte beim Bürgermeisteramt.
Im März 2024 diskutierte der Gemeinderat die Entwürfe des Regionalverbandes zur Regionalplanung "Energie". Mit dieser Planung folgt der Regionalverband den Vorgaben von Bund und Land, in den Regionen 1,8% der Flächen als Vorranggebiete für Windenergieanlagen auszuweisen. Mit der Festlegung von Vorranggebieten, voraussichtlich im Herbst 2025 sind diese Gebiete für Bau und Betrieb von Windkraftanlagen vorrangig zu nutzen, andere Flächen sollen dann für die Bebauung mit Windkraftanlagen nicht mehr in Frage kommen. Firmen, die Windräder bauen und betreiben wollen, müssen sich dann mit den Flächeneigentümern dieser Vorrangflächen ins Benehmen setzen und können, sofern sie mit diesen übereinkommen, bei der Genehmigungsbehörde am Landratsamt Ravensburg den Bau und Betrieb beantragen. Guggenhausen ist mit den Vorrangflächen "Königseggwald" und "Fleischwangen-Nord" in unmittelbarer Nachbarschaft zur eigenen Gemarkung betroffen. Im Spätsommer 2024 meldete die Firma Uhl Windkraft Interesse zum Bau von Windkraftanlagen auf beiden Vorranggebieten an. Die Gemeinden Ebenweiler, Fleischwangen, Unterwaldhausen und Guggenhausen veranstalteten daraufhin zwei Informationsveranstaltungen mit dieser Firma, bei denen sie ihre Vorstellungen von der Bebauung in "Fleischwangen-Nord" präsentierte. Die Präsentation von Firma Uhl vom 25. September 2024 findet sich unter dem link "Windkraft in Fleischwangen-Nord". Eine weitere Veranstaltung in der Gemeinden Fleischwangen, Ebenweiler, Unterwaldhausen, Guggenhausen, Riedhausen und Königseggwald fand am 4. Februar 2025 in Riedhausen statt. Bei dieser Veranstaltung stellte Herr Heine vom Regionalverband den Ablauf der Planung vor, deren Ergebnis die Windkraft-Vorranggebiete sind. Herr Neisecke vom Landratsamt Ravensburg stellte dar, wie ein Genehmigungsverfahren abläuft, wenn eine Betreiberfirma einen Antrag auf den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage auf einem Vorranggebiet stellt. Die Unterlagen zu diesen Präsentationen finden sich in den links unter der Überschrift Vorträge vom 4. Februar in Riedhausen.
Vortrag vom 25. September 2024
Vorträge vom 4. Februar 2025 in Riedhausen
Auslegungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften
Alle aktuellen Informationen über Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberwaldhausen sehen Sie hier:
Übersicht der im Gemeindeverwaltungsverband beschlossenen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018
Richtwertzone | BRW | Nutzung | GFZ | Fläche | Fallzahl | |
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Unterwaldhausen | KartenNr. | |||||
7030 Unterwaldhausen | 11.1 | 50 € | WA | 0,3 | 880 qm | 0/3 |
7097 Unterwaldhausen | 11.1 | WA |
Dazu finden Sie weitere Informationen beim Gemeindeverwaltungsverband:
Gemeindeverwaltung Unterwaldhausen
Hauptstraße 5 | 88379 Unterwaldhausen
Telefon: 07587 - 660
Telefax: 07587 - 922 725